Lippische Landes-Zeitung ,
31.07.2004 :
Regeln der Seefahrt / Zur Rettungsaktion der "Cap Anamur"
Schiffbrüchige werden nach ihrer Rettung aus Seenot in ihre Heimatländer zurückbefördert, was sie auch wollen. Diese Maßnahme entspricht den Regeln in der Seefahrt.
Die im Mittelmeer von dem Schiff "Cap Anamur" aufgefischten Menschen wollen jedoch nach Europa, wo sie auf Unterstützung hoffen. Sie haben sich also absichtlich in diese Notlage auf See gebracht, um die Einwanderung zu erzwingen. Die "Cap Anamur", wie auch vor dem schon andere Schiffe, hat damit der illegalen Einwanderung Vorschub geleistet und meines Erachtens tat die italienische Regierung Recht, das Schiff zu beschlagnahmen, zumal es offensichtlich in der Meerenge zwischen Sizilien und Afrika herumkreuzt, um Flüchtlinge aufzunehmen, die von Menschenhändlern aufs Meer gelotst worden sind.
Da es sich bei den aus Seenot Geborgenen nur um Leute aus westafrikanischen Länder handelt - man muss sich mal fragen, wie kommen die dahin - unterstützen Schiff und Gesellschaft, wenn auch unabsichtlich, den dort von Schleppern betriebenen Menschenhandel.
Heinz Dieter Lachtrup
Welschenweg 59
Oerlinghausen
31.07./01.08.2004
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