Flüchtlingsrat NRW e.V. ,
30.07.2004 :
Abschiebung eines Ashkali in das Kosovo in letzter Minute vereitelt
Dass sich auch jetzt schon Angehörige der Volksgruppe der Ashkali nicht sicher sein können, in das Kosovo abgeschoben zu werden, zeigt der Fall des Herrn B. aus Rödinghausen im Landkreis Herford. Obwohl die 7. Kammer des VG Minden Herrn B. mit Urteil vom 19. April 2001, gestützt auf eine Bescheinigung des Herrn Nicolas von Holtey, Schalomdiakon bei der Pax Christi Bistumsstelle Freiburg für Roma und Ashkali, die Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Ashkali bestätigt hatte, wurde Herr B. am 15. Juli 2004 überraschend in Abschiebehaft genommen. Der Eilantrag des Rechtsanwaltes wurde abgelehnt. Dieselbe 7. Kammer des VG Minden, die Herrn B. noch drei Jahre zuvor die Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Ashkali bescheinigt hatte, erklärte nun, die Abschiebung sei durchzuführen, Herr B. sei Albaner.
Was hatte das VG Minden zu diesem Sinneswandel bewogen? Ein neuerliches Gutachten, etwa? Mitnichten. Der Grund, warum das Gericht seinen eigenen Beschluss wieder aufhob, war die bloße Behauptung eines Mitarbeiters der Ausländerbehörde, Herr B. habe erklärt, er sei Albaner. Das Gericht sah auch keine Veranlassung, nach dem alten Rechtsgrundsatz "audiatur et altera pars" zu verfahren und Herrn B. mit der Aussage der Ausländerbehörde zu konfrontieren. Vielmehr erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung wörtlich:
"Dass die Angaben des Bediensteten Vogt unrichtig sein könnten, ist nicht zu ersehen. Unter Berücksichtigung der aufgezeigten widersprüchlichen Angaben und der eigenen, aktuellen Aussage des Antragstellers wertet die Kammer die vom Antragsteller vorgelegte Bescheinigung des Herrn von Holtey vom 13. Juli 2000 als bloße Gefälligkeitsbescheinigung." (7L597/04).
Dieselbe Kammer desselben Gerichts hatte noch wenige Jahre zuvor in seinem Urteil vom 19. April 2001 den "Detailreichtum" der vorgelegten Bescheinigung des anerkannten Experten Nicolas von Holtey hervorgehoben. Der Überprüfung durch die UNMIK ist es letztlich zu verdanken, dass die Abschiebung des Herrn B. buchstäblich in letzter Minute vereitelt werden konnte. Kurz vor dem Abflug wurde Herr B. darüber informiert, dass er von der Passagierliste gestrichen worden ist.
Bei einem erneuten Besuch in der Pax Christi Bistumsberatungsstelle Freiburg für Roma und Ashkali am 28. Juli 2004, erklärte Herr B auf eindringliches Nachfragen des Beraters, dass er weder von der Ausländerbehörde nach seiner Volkszugehörigkeit befragt worden sei, noch habe er von sich aus gegenüber der Ausländerbehörde erklärt, er sei Albaner.
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