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Rechtsanwalt Günter Meyners , 03.09.2001 :

Ausländerfeindliche und rassistische Äußerungen des Mitglieds des Detmolder Stadtrats, Herrn Hendrik Schnelle, CDU

Chronologie eines Skandals

In der Zeit von Herbst 1997 bis Frühjahr 1998 besuchte Herr Claus Roeske häufiger den Kraftraum des Sportstudios "family fitness" in der Bielefelder Straße in Detmold. Unter anderem trainierte dort auch der dem Herrn Roeske zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannte Hendrik Schnelle. Herr Roeske konnte die Unterhaltung von Herrn Schnelle mit seinem Trainingspartner mitverfolgen. Bei dem Gespräch ging es darum, dass an einem Wochenende in einer Disko eine Schlägerei mit einer Gruppe Türken gewesen sei. Aus der Formulierung des Herrn Schnelle "Wir haben es denen ordentlich gezeigt, das war schon lange überfällig" schloß Herr Roeske, dass Herr Schnelle an der Schlägerei beteiligt war.

Etwas später tauchten auf dem von dem Kraftraum aus einsehbaren Dach der "alten Pauline" drei Leute auf. Herr Schnelle und sein Trainingspartner sahen dies, gingen zum Fenster und begannen, über die "alte Pauline" zu schimpfen. Herr Schnelle machte eine Handbewegung, als ob er ein Gewehr in der Hand hätte, zielte auf die Menschen, die sich auf dem Dach befanden und sagte, die sollte man herunterschießen. Daraufhin mischte sich Herr Roeske ein und machte deutlich, dass er dies als eine Aufforderung zu einer Gewalttat sehen würde und machte deutlich, dass er dies sehr missbillige. Bei dem sich darauf entwickelnden Gespräch beschimpfte Herr Schnelle den Herrn Roeske als "Linken". Herr Schnelle fragte dann Herrn Roeske, was Herr Roeske davon halten würde, dass vor einem Wohnheim, in dem Asylbewerber lebten, ein Ferrari stehen würde. Er erklärte, dass sie nur mit Drogen handeln und auf Kosten des Staates leben würden. Er könne Leute verstehen, die so ein Heim anzünden würden. Er fände es skandalös, dass sich Asylbewerber und Ausländer in Deutschland alles leisten könnten, ohne verurteilt oder verhaftet zu werden. Herr Schnelle beschwerte sich noch, dass man sofort von "euch Linken" beschimpft werde, sobald man nur etwas gegen Ausländer sage. Über die Frage des Herrn Roeske, ob Herr Schnelle ein Mitglied einer rechtsextremistischen Partei sei, machte sich Herr Schnelle wieder lustig und sagte schließlich, dass er in der Jungen Union sei. Er sprach dann von einer neuen Zeit, die bald anbrechen würde. Am Ende des Gesprächs fragte Herr Schnelle, ob Herr Roeske denn jetzt keine Angst hätte und spannte dabei seinen Bizeps an.

Als ca. 3 Wochen später Herr Roeske und Herr Schnelle sich wieder im Studio trafen, erklärte Herr Schnelle, dass er gehofft hätte, den Herrn Roeske nie wieder zu sehen und fragte nun Herrn Roeske, ob er keine Angst vor Nazis hätte. Bei einem weiteren Treffen kurze Zeit später begrüßte Herr Schnelle den Herrn Roeske mit erhobener linker Faust und dem Satz "Rot Front kommt mal wieder". Herr Roeske informierte daraufhin die Ehefrau des Inhabers des Sportstudios über diese Vorfälle. Danach kam es nicht mehr zu weiteren Vorfällen.

Bezüglich des vorstehenden Sachverhalts liegt eine eidesstattliche Versicherung des Herrn Roeske vom 23.03.2000 vor.

Völlig überrascht war Herr Roeske, als er ca. 1,5 Jahre nach diesen Vorfällen im Juli 1999 den Herrn Schnelle auf einem Wahlplakat der CDU als Kandidat für die Kommunalwahl wiedererkannte. Herr Roeske war entsetzt darüber, dass ein Mensch mit derartigen politischen Ansichten für eine demokratische Partei für den Rat der Stadt Detmold kandidiert. Er sah es als seine Pflicht an, die Verantwortlichen in der CDU über die Vorfälle in dem Sportstudio zu informieren. Herr Roeske schrieb daraufhin am 04.08.1999 folgenden offenen Brief an den CDU-Ortsvorstand Detmold, an die Lippische Landes-Zeitung und an die Lippische Rundschau:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
Anlass für diesen Brief war eine höchst unangenehme Begegnung mit einem Ihrer Kandidaten für die
Kommunalwahl. Es handelt sich hierbei um Herrn Hendrik Schnelle. Er war mir in einem Sportstudio aufgefallen, als er sich damit brüstete, an einer Schlägerei gegen Ausländer beteiligt gewesen zu sein. Außerdem äußerte er die Meinung, dass aggressive Gewalttaten gegen Ausländer, Linke und Asylsuchende gerechtfertigt und verständlich seien. Auf Grund seiner weiteren Äußerungen kam ich zu dem Schluss, dass es sich bei Herrn Schnelle um einen Vertreter einer nationalsozialistischen Gruppierung handeln müsse. Ich stellte ihn daraufhin zur Rede und wurde im Folgenden von ihm sehr unangemessen beschimpft und bedroht.
Ich hoffe, dass Sie mein Entsetzen verstehen können, wenn ich solch einen Menschen auf einem Ihrer Wahlplakate sehen konnte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie als Partei das Verhalten von Herrn Schnelle unterstützen würden. Mir ist auch klar, dass Herr Schnelle nicht im Sinne der CDU gehandelt haben kann. Mit seinem Auftreten hat er mir deutlich gezeigt., dass er außerhalb jeglichen demokratischen Konsenses steht und nicht die persönliche und sittliche Reife besitzt, um für ein Kommunalparlament zu kandidieren. Herr Schnelle war weder betrunken noch in einem besonderen Erregungszustand, was sein Verhalten hätte erklären aber nicht entschuldigen können. Seine Äußerungen hat er in einem öffentlichen Raum gemacht, sie waren gut verständlich, provokativ und sehr deutlich in der Sache. Sie waren diskriminierend, ausländerfeindlich, rassistisch und enthielten Aufforderungen zu Gewalttaten gegen Menschen.
Ich hoffe, dass es Ihnen als Partei gelingt, in diesem Falle die richtigen Schritte zu unternehmen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich aus keinem parteipolitischen oder persönlichen Interesse handele. Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden."

Sowohl in der Lippischen Landes-Zeitung als auch in der Lippischen Rundschau wurde über diesen Brief und die darin gegen Herrn Schnelle erhobenen Vorwürfe berichtet.

Kurz danach, am 06.08.1999, kam es zu einem Gespräch, an dem auf Seiten der CDU Herr Starke, Herr von Olberg, zeitweilig Herr Masny und Herr Schnelle teilnahmen, während Herr Roeske in Begleitung der Pfarrerin Frau Claudia Ostarek erschienen war. Da bei diesem Treffen eine Klärung nicht herbeigeführt werden konnte, wurde für den 20.08.1999 ein weiteres Treffen vereinbart. Zu diesem weiteren Treffen ist Herr Schnelle jedoch ohne jegliche Erklärung nicht erschienen.

Mit Schreiben der von dem Herrn Schnelle beauftragten Rechtsanwälte vom 30.09.1999 wurde Herr Roeske aufgefordert, die in dem offenen Brief aufgestellten Behauptungen öffentlich als unwahr zu widerrufen und dafür Sorge zu tragen, das sowohl die Lippische Landes-Zeitung als auch die Lippische Rundschau und der Ortsverband der CDU ein entsprechendes Schreiben erhielten. Darüber hinaus wurde die Zahlung eines Schmerzengeldes in Höhe von 10.000,00 DM gefordert. Auf dieses Schreiben reagierte Herr Roeske nicht. Am 21.12.1999 wurde Herrn Roeske die beim Amtsgericht Detmold am 22.11.1999 eingegangene Klage des Herrn Schnelle zugestellt. Die Klage enthielt folgende Klageanträge:

"1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis 50.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, die folgende Behauptung aufzustellen:
"Der Kläger habe sich damit gebrüstet, an einer Schlägerei gegen Ausländer beteiligt gewesen zu sein."
"Der Kläger äußere die Meinung, dass aggressive Gewalttaten gegen Ausländer, Linke und Asylsuchende gerechtfertigt und verständlich seien."
2. Der Beklagte wird verurteilt, die gegenüber dem CDU-Ortsvorstand Detmold, der Lippischen Landes-Zeitung sowie der Lippischen Rundschau mit Schreiben vom 04. August 1999 aufgestellten Behauptungen aus dem Antrag zu 1 durch schriftliche Erklärungen gegenüber dem CDU-Ortsvorstand Detmold, der Lippischen Landes-Zeitung sowie der Lippischen Rundschau zu widerrufen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, das in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, nebst 4 % Zinsen seit dem 04. August 1999 zu zahlen."

Als Schmerzensgeld wurde ein Betrag in Höhe von 4.000,00 DM für angemessen erachtet. In dem Klageverfahren streitet der Herr Schnelle alle von Herrn Roeske gemachten Vorwürfe ab. Vor allem streitet er ab, gegen Ausländer voreingenommen zu sein und sich ausländerfeindlich geäußert zu haben. Bezüglich des Vorfalles mit den Leuten auf der Pauline räumt Herr Schnelle ein, dass er sich mit seinem Trainingspartner über die "alte Pauline" gesprochen habe, als dort auf dem Dach Leute erschienen waren. Dabei sei zur Sprache gekommen, dass die Personen vom Verfassungsschutz beobachtet würden und deshalb unter dem Verdacht ständen, gegen Gesetze zu verstoßen. Das habe ihn insbesondere wegen seiner juristischen Ausbildung interessiert. Herr Schnelle kann auch keinen Grund angeben, warum Herr Roeske ihn wahrheitswidrig belasten sollte. Deshalb wird dem Herrn Roeske von Herrn Schnelle eine gestörte Wahrnehmungsfähigkeit unterstellt.

Am 31.03.2000 fand beim Amtsgericht Detmold die mündliche Verhandlung und die Beweisaufnahme statt. Mit Urteil vom 12.05.2000 hat das Amtsgericht Detmold die Klage hinsichtlich des Widerrufs und hinsichtlich des Schmerzensgeldanspruchs abgewiesen, jedoch Herrn Roeske dazu verurteilt, die von ihm aufgestellten Behauptungen in Zukunft zu unterlassen. Nach dem Urteil hat Herr Schnelle 70 % und Herr Roeske 30 % der Verfahrenskosten zu tragen. Das Amtsgericht Detmold geht in diesem Urteil davon aus, dass von Herrn Schnelle nicht bewiesen werden konnte, dass die von Herrn Roeske aufgestellten Behauptungen falsch seien.

Auf die von Herrn Roeske gegen das Urteil des Amtsgerichts Detmold eingelegte Berufung hin hat das Landgericht Detmold mit Urteil vom 20.09.2000 das Urteil des Amtsgerichts abgeändert und die von Herrn Schnelle gegen Herrn Roeske erhobene Klage in vollem Umfang abgewiesen.

Zwischenzeitlich liegen mehrere eidesstattliche Versicherungen vor, aus denen hervorgeht, dass es sich bei den Äußerungen des Herrn Schnelle nicht um einmalige situationsbedingte Entgleisungen handelt. In einer eidesstattlichen Versicherung vom 06.01.2000 heißt es unter anderem wie folgt:

"Ich habe Gespräche mit Herrn Hendrik Schnelle, Detmold, Mitglied der CDU, und einem Bekannten in der Gaststätte Paddys gehört, wie Herr Schnelle bei Eintritt eines Farbigen in die Gaststätte sich wie folgt geäußert hat:
1. "Wir als weiße Rasse sind höher gestellt und mehr wert als die Schwarzen."
2. "Von der Entwicklung stehen die Weißen auf einer höheren Stufe als die Schwarzen."
3. "Die Schwarzen haben nichts auf die Beine gestellt."
Diese Ansicht von Herrn Schnelle wurde anschließend diskutiert. In dieser Diskussion äußerte Herr Schnelle, er könne sich nicht vorstellen, verwandtschaftliche Beziehungen zu einem eventuell angeheirateten Schwarzen zu unterhalten.
Als ich äußerte, dass ich mit dem eingetretenen Schwarzen befreundet gewesen war, äußerte er abfällig: "Wie konntest du nur.""

In einer eidesstattlichen Versicherung vom 06.03.2000 heißt es unter anderem:

"In der Zeit von Oktober 1997 bis Oktober 1998 war ich mit meinen zwei Töchtern zeitweilig in dem Fitness-Studio "family-fitness". In diesem Zeitraum hat auch Herr Hendrik Schnelle dieses Studio öfter besucht.
Ich habe ungewollt Gespräche des Herrn Schnelle mit einem jüngeren Teilnehmer, der mir aus meiner Tätigkeit als Lehrerin aus früheren Jahren noch bekannt war, angehört.
Es ging dabei oft um ausländische Mitbürger, die in einer sehr einfachen und unqualifizierten Sprache niedergemacht wurden. Ich kannte Herrn Schnelle bis dahin nicht mit Namen. Erst als vor den Kommunalwahlen 1999 Plakate mit dem Konterfei des Herrn Schnelle zu sehen waren, sprachen mich meine Töchter auf diese Person an. Sie wunderten sich, dass ein Mensch, der sich so abwertend über andere äußert, nach einem politischen Mandat strebt.
Mich wunderte hingegen, dass eine demokratische Partei einen solchen Menschen für sich aufstellt.
Leider kann ich nach so langer Zeit nicht mehr wiedergeben, was Herr Schnelle wörtlich von sich gegeben hat."

In einer eidesstattlichen Versicherung vom 02.03.2000 heißt es wie folgt:

"Im Herbst 1998, vor der Bundestagswahl, standen Stände der Parteien in der Stadt. In der Nähe des Marktplatzes stand ein Stand der Jungen Union.
Herr Hendrik Schnelle, Mitglied der CDU, stand mit anderen Personen an dem Stand. Er zeigte mit Fingern auf mich und äußerte sich abfällig über mich, was ich den Mienen seiner Parteifreunde entnehmen konnte. Er hat sich gegenüber seinen Parteifreunden abfällig über mich geäußert, in dem er mich mit "Zecke" titulierte.
Herr Hendrik Schnelle trainiert im Boddybuilding-Studio, Bielefelder Straße.
Als ich vor etwa einem Jahr aus der Pauline kam, kam Herr Schnelle gerade aus dem Studio. Herr Schnelle hat mich aggressiv und ohne jeden Grund hierzu im Vorbeigehen heftig angerempelt.
Herr Schnelle fängt laut und abfällig an zu lachen, wenn er Leute sieht, die die Pauline in Detmold besuchen. Er sieht diese Personen und mich als seine Gegner an wegen der Zugehörigkeit zum antifaschistischen Spektrum."

In einer eidesstattlichen Versicherung vom 10.04.2000 heißt es u.a. wie folgt:

"Im Herbst des Jahres 1997 habe ich ein Probetraining bzw. eine Probewoche im Fitnesscenter "family-fitness" Detmold, Bielefelder Straße absolviert. Ich übte auf dem Laufband mit dem Blick durch das Fenster auf die Straße. Herr Hendrik Schnelle befand sich in meiner unmittelbaren Nähe. Als ein vermeintlich ausländischer Mitbürger unten an der Straße entlang lief, meinte Herr Schnelle, man müsste sich mit einem Gewehr auf das Dach legen und alle Ausländer abschießen bzw. abknallen.
Etwa Anfang 1998 war ich mit einer Freundin in der Gaststätte Fuchsbau. Es war kein Tisch frei. Wir setzten uns an einen Tisch, an dem auch Herr Hendrik Schnelle, Herr Marius Töpper etc. saßen. Nach einer Weile kam das Gespräch auf Schwule. Herr Hendrik Schnelle meinte, man müsse alle Schwulen vergasen wie damals die Juden."

Auch gegen die Schülerin, die die eidesstattliche Versicherung vom 06.01.2000 abgegeben hatte, hat Herr Schnelle Strafanzeige wegen der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung gestellt. Auf Grund dieser Strafanzeige wurde gegen diese Schülerin ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Schülerin erhielt einige Tage vor dem beim Amtsgericht Detmold am 31.03.2000 stattfindenden Verhandlungstermin einen Anruf von Herrn Marius Töpper, einem Parteifreund des Herrn Schnelle. Herr Töpper unterbreitete der Schülerin das Angebot des Herrn Schnelle, dass Herr Schnelle die Anzeige zurückziehen werde, wenn sie ihre Aussage ebenfalls zurückziehe. Auf den Hinweis der Schülerin, dass dies nicht mehr möglich sei, erklärte Herr Töpper, dass davon auch Herr Schnelle ausgehe. Herr Töpper wies darauf hin, dass sie ja behaupten könne, sie sei zur Aussage gezwungen worden.

Von der Staatsanwaltschaft Detmold wurde von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Schnelle wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet. Anfang Mai 2001 wurde von der Staatsanwaltschaft Detmold gegen Herrn Schnelle Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Den Tatbestand der Volksverhetzung sieht die Staatsanwaltschaft durch die Äußerungen des Herrn Schnelle, die weiße Rasse sei höher gestellt und mehr wert als die schwarze, und man müsse alle Schwulen vergasen wie damals die Juden, als erfüllt an. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat zwar keine Zweifel an der Richtigkeit der übrigen gegen Herrn Schnelle erhobenen Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft sieht aber den Tatbestand der Volksverhetzung nicht als erfüllt an. Bezüglich der Äußerung des Herrn Schnelle, man müsse sich mit einem Gewehr auf das Dach legen und alle Ausländer abknallen, fehlt es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft an der für die Annahme der Volksverhetzung erforderlichen Öffentlichkeit dieser Äußerung.

Das Amtsgericht Detmold hat unter dem Aktenzeichen 2 Ds 31 Js 155/00 die Anklage zugelassen und die Hauptverhandlung auf den 14.09.2001, 09.00 Uhr anberaumt.

Die Staatsanwaltschaft Detmold hat die aufgrund einer Strafanzeige des Herrn Schnelle gegen Herrn Roeske und eine weitere Person eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung und übler Nachrede eingestellt.

Zur Unterstützung des Herrn Roeske hat sich eine Unterstützergruppe gebildet. Von dieser Gruppe wurde ein Spendenkonto für auf Herrn Roeske und andere Verfahrensopfer des Herrn Schnelle zukommende Kosten eingerichtet. Da das Ermittlungsverfahren gegen Herrn Roeske und eine weitere Person vor Anklageerhebung eingestellt wurden, müssen diese die für die Strafverteidigung entstandenen Kosten selbst tragen. Die entstandenen Kosten sind durch die bisher eingegangenen Spenden nur zu einem geringen Teil gedeckt. ( ... )


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