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Zeitung für Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg uHarsewinkel / Westfalen-Blatt , 06.11.2009 :

Abschiebung nach Armenien ist amtlich / Mit Diebstählen Chance verspielt

Von Dirk Bodderas

Rheda-Wiedenbrück (WB). Gudrun Bauer hat die Unterschriftenliste aus ihrem Quelle-Shop verbannt, auf der sich Kunden gegen die Abschiebung von Susanna und Anna Asatryan aus Deutschland einsetzen können. Die stellvertretende Bürgermeisterin ist zutiefst enttäuscht.

Wie berichtet, will der Kreis Gütersloh die Mutter und ihre 13-jährige Tochter zurück nach Armenien schicken - was, unter anderem von der Partei Die Linke, aufs Schärfste kritisiert wird. Die Asyl- und Flüchtlingspolitik des Kreises Gütersloh, der ja der familienfreundlichste Kreis in Deutschland werden wolle, sei "familienfeindlich und Menschen verachtend", wettern die Linken in einer Presseerklärung.

Gudrun Bauer indes kann die Entscheidung nachvollziehen. Grund: Wegen mehrfachen Diebstahls in den Jahren von 1997 bis 2008 (dem Westfalen-Blatt liegen entsprechende Informationen vor) wurde die 1996 nach Deutschland eingereiste Frau zu insgesamt 285 Tagessätzen zwischen acht und 20 Euro verurteilt. Und hat, so erklärte Gudrun Bauer im Gespräch mit dem Westfalen-Blatt, ihre Tochter damit "auf den Scheiterhaufen geprügelt. Das verzeihe ich ihr nicht." Der Frau seien die Folgen ihres Handelns bewusst gewesen. Und die Menschen, die sich für den Verbleib der beiden eingesetzt hätten, fühlten sich jetzt betrogen. Wenn es denn eine Chance gebe, dem Kind - ohne seine Mutter - in Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen, würde Gudrun Bauer die Liste umgehend wieder auslegen.

Der Kreis Gütersloh kann, so Pressesprecher Jan Focken, seine Entscheidung aus Datenschutzgründen nicht detailliert darstellen. In einem Schreiben der Kreisverwaltung heißt es unter anderem, dass ausreisepflichtige Ausländer, die faktisch und wirtschaftlich sozial integriert seien, "eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind." Laut Gesetz komme aber eine Aufenthaltsgenehmigung für diejenigen nicht in Frage, die unter anderem wegen vorsätzlich begangener Straftaten verurteilt worden seien. Dabei blieben Geldstrafen bis zu 50 Tagessätzen unberücksichtigt, "fallen also im Zweifelsfall nicht ins Gewicht". Weitere Voraussetzungen seien unter anderem, "dass die Antragsteller den Staat nicht hintergehen und täuschen und die Sozialkassen nicht dauerhaft belasten".

Landrat Sven-Georg Adenauer, betonte, dass der Kreis Gütersloh derzeit in dieser Diskussion nur begrenzt zur Aufklärung beitragen könne. "Hätten wir das uneingeschränkte Einverständnis, die Fakten darzulegen, könnten wir auf alle Spekulationen viel einfacher reagieren."

Durch eine auf unzureichenden Informationen beruhende Diskussion komme zudem ein falscher Gesamteindruck auf. Adenauer: "Wir unterstützen im Kreis die vielfältigsten Aktionen für eine bessere Integration, um diesen Menschen zu helfen." Er, Adenauer, sei immer wieder erstaunt, welch' herausragende Integrationsleistung von vielen Menschen erbracht werde, "wie sie sich engagieren und die Gesellschaft im positiven Sinne bereichern". Schon aus demographischen Gründen gebiete es sich, denjenigen, die seit vielen Jahren hier lebten und sich gut integriert hätten, eine Zukunft in Deutschland zu bieten. Und: Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt seien, gebe es keine Gründe, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Das, so der Landrat abschließend, wäre Willkür.

Bildunterschrift: Sammelt keine Unterschriften mehr gegen die Ausweisung: Gudrun Bauer.


guetersloh@westfalen-blatt.de

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