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Lippe aktuell ,
29.03.1997 :
Nach ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Detmold / Sechs Bundeswehrsoldaten entlassen
Augustdorf/Düsseldorf/Bonn (jsp). Für sechs Bundeswehrsoldaten aus Augustdorf endete in dieser Woche ihr Wehrdienst. Drei weitere Soldaten werden ihren Dienst an verschiedenen Standorten fortsetzen. Das bestätigte das Düsseldorfer Wehrbereichskommando 3 in Düsseldorf auf Anfrage. Die neun Soldaten hatten am Montag Abend voriger Woche vier ausländische Jugendlichen in der Detmolder Innenstadt angegriffen und verletzt.
Bundesverteidigungsminister Volker Rühe hatte daraufhin die Entlassung der Wehrpflichtigen aus Sachsen-Anhalt und Hessen angeordnet. Gegen die neun Augustdorfer Soldaten ermittelt derzeit die Detmolder Staatsanwaltschaft. Sechs der neun Wehrpflichtigen saßen kurz nach der Tat bereits in Untersuchungshaft. Drei der sechs sind mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Für die sechs Einsitzenden ist nach Angaben von Wehrbereichssprecher Harald Pape der Wehrdienst in dieser Woche beendet worden. Sie wurden am vergangenen Mittwoch und am Gründonnerstag aus dem Dienst entlassen.
Die drei von der Untersuchungshaft verschonten Soldaten müssen ihren Wehrdienst als reguläre "W 10er" zu Ende bringen. Sie hatten den Antrag auf freiwillige Verlängerung ihrer Dienstzeit gestellt. Wie Pape sagte, sei gegen die drei eine verschärfte Ausgangsbeschränkung erlassen worden. Zudem werden die Wehrpflichtigen an drei verschiedene Standorte versetzt.
Ein Sprecher des Bonner Verteidigungsministeriums erklärte auf Anfrage, die neun Soldaten hätten sich einer Anhörung durch Vorgesetzte des Düsseldorfer Wehrbereichskommandos unterziehen müssen. Drei der neun Soldaten seien sogar in der Untersuchungshaft durch die Kommandobehörde befragt worden. Grundlage für die Entlassung der Soldaten, so der Sprecher weiter, sei das Wehrdienstgesetz. In Paragraph 29 finde sich die Begründung: Die Soldaten hätten durch ihre Tat dem Ansehen der Bundeswehr erheblich geschadet. Der Generalinspekteur der Bundeswehr hatte vor einer Woche erklärt, es sei anderen Bundeswehsoldaten nicht zuzumuten, mit den Augustdorfer Tätern weiterhin Dienst zu leisten.
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