Lippische Landes-Zeitung ,
24.09.2003 :
Neonazis müssen in Haft / Revision verworfen
Detmold (Sam). Urteil rechtskräftig: Zwei Neonazis aus Detmold sind mit ihren Revisionsanträgen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Sie waren im Februar 2003 wegen eines Überfalls auf das Kulturzentrum "alte Pauline" vom Landgericht Detmold zu zweieinhalb beziehungsweise drei Jahren Haft verurteilt worden.
Damals hatten sie einen Besucher der Detmolder Einrichtung mit einer nagelbestückten Holzlatte niedergeschlagen und ihn mit Fußtritten malträtiert. Wenige Tage vor der "Pauline"-Attacke hatte einer der Rechtsradikalen einen 24-Jährigen in Diemelstadt-Wrexen mit einem Baseballschläger bedroht und durch die Straßen gejagt.
Die Verteidiger der beiden Täter, die das Urteil als "völlig überzogen" kritisiert hatten, legten Revision ein. Dieser Antrag ist nach Mitteilung von Hanno Gerhardt, Sprecher des Landgerichts Detmold, bereits am 5. August vom BGH als unbegründet verworfen worden. In Haft sind die beiden Täter noch nicht. Sie werden demnächst vom Jugendrichter eine Ladung erhalten.
Anmerkung von www.hiergeblieben.de:
Artikel über Tobias Thomas Budde und Sven Dickmann
detmold@lz-online.de
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