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Kreis Gütersloh , 22.09.2003 :

"Wir sprechen in diesem Fall also keineswegs von einem Schutzbedürftigen ... "

Sehr geehrter Herr Wetter,

zu Ihrer Anfrage werde ich wie folgt und in aller Kürze Stellung nehmen.

Es ist in der Tat unglaublich, mit welchen Mitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde unter Druck gesetzt werden. Es sollte ein mehrfach rechtskräftig verurteilter türkischer Staatsbürger in seine Heimat abgeschoben werden.

Wir sprechen in diesem Fall also keineswegs von einem Schutzbedürftigen, sondern von einem Mann, der unser Gastrecht krass missbraucht hat, was vom OVG Münster wenige Tage zuvor nochmals bestätigt wurde. Es wäre also sinnvoll gewesen, mein Statement - zu dem ich absolut stehe - nicht aus dem Sinnzusammenhang zu reißen. Sie sollten auch andere Quellen nutzen, nicht nur die Stellungnahme der Gesellschaft für bedrohte Völker.

Den Angehörigen wird selbstverständlich psychologische Betreuung ermöglicht. Und das so lange, wie es medizinisch notwendig und sinnvoll ist.

Der dritte Teil Ihrer Frage geht absolut fehl und ist nicht Gegenstand der Politik hier im Kreis Gütersloh oder der Ausländerbehörde.

Mit freundlichem Gruß

S.-G. Adenauer


Sven.Adenauer@gt-net.de

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