Neue Westfälische ,
16.08.2003 :
Generalbundesanwalt erhebt Terrorismus-Anklage gegen Bielefelder / 34-jähriger Türke soll als Führungskader einer linksextremen Gruppe von Mord- und Brandanschlägen gewusst haben
Von Jobst Lüdeking
Bielefeld. Demnächst muss er sich vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantworten: Sahhaydar D. aus Bielefeld, 34 Jahre alt, Familienvater. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hat Anklage gegen ihn wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erhoben.
Die Terroristen-Zelle hatte sich innerhalb der marxistischen türkischen Gruppierung DHKP-C gebildet. Die linksextreme Gruppe ist für Mord und Mordversuche an in Deutschland lebenden Türken sowie für Brandanschläge auf türkische Einrichtungen und Schutzgelderpressungen verantwortlich.
Sahhaydar D. soll von 1997 bis 1999 als Funktionär der terroristischen Führungsspitze der DHKP-C angehört haben, von den Bluttaten und Brandanschlägen gewusst und diese gebilligt haben. Die von der EU im letzten Jahr in die LIste der Terrororganisationen aufgenommene DHKP-C entstand 1993, als sich die marxistische Devmirci Sol (DevSol, seit 1983 in Deutschland verboten) aufspaltete und Kämpfe zwischen den bis aufs Blut verfeindeten Lagern ausbrachen. Die DHKP-C will - wie die DevSol - durch Attentate einen Umsturz in der Türkei erreichen.
Von Bielefeld aus, so die Anklage, war D. als professioneller Führungskader für die Terroristen-Gruppe aktiv, als einer von fünf deutschlandweiten Gebietsleitern zuständig für die Region Bielefeld. Als Gebietsverantwortlicher hatte er Kenntnis von Bestrafungsaktionen gegen Abweichker und Gegner bis hin zu deren Tötung sowie von Brandanschlägen, so die Generalbundesanwaltschaft. Dabei geht es nach Informationen dieser Zeitung unter anderem um die Ermordung eines Hamburger Imbissbesitzers durch einen DHKP-C-Aktivisten im April 1997. Der Täter hatte mit Komplizen den Laden des Opfers gestürmt, weil der Geschäftsmann kein Schutzgeld zahlen wollte. Darüber hinaus geht es um zwei versuchte Morde an politischen Gegnern, die im August und im September 1997 in Frankfurt auf offener Straße niedergeschossen wurden. Die DHKP-C wurde 1998 verboten, ist seit dem aber noch im Untergrund aktiv, so der Verfassungsschutz.
redaktion@neue-westfaelische.de
|