Kreisverwaltung Gütersloh ,
31.07.2003 :
Versuchte Selbstverbrennung in Wiedenbrück
Am Donnerstag, 31. Juli 2003, erschien gegen 09.05 Uhr beim zuständigen Sachbearbeiter im Ausländeramt des Kreises Gütersloh ein 33-jähriger Türke, wohnhaft in Rietberg, zusammen mit seiner 32-jährigen Ehefrau und deren fünf Kindern. Unmittelbar nach Betreten des Büros griff die Frau den Sachbearbeiter an, gleichzeitig entzündete sich Hüseyin D. - der sich bereits vor Betreten des Büros mit Brandbeschleuniger übergossen hatte - selbst. Zwei anwesende Polizeibeamte konnten den Mann löschen, der anschließend mit Verbrennungen 2. und 3. Grades an Kopf und Oberkörper mit dem Hubschrauber in die Spezialklinik Gelsenkirchen-Buer gebracht wurde.
Der Sachbearbeiter blieb unverletzt, steht allerdings unter Schock und wird derzeit durch die Notfallbegleitung betreut. Die beiden Polizeibeamten wurden leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht und unterdessen wieder entlassen. Die Frau des 33-jährigen Türken befindet sich mit leichten Verletzungen im Städtischen Klinikum Gütersloh. Deren Kinder wurden umgehend vom Jugendamt und der Notfallbegleitung betreut.
Hüseyin D. war 1999 im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen und hatte eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Unterdessen wurde er von seiner 1. Frau geschieden. Zudem wurde er wiederholt straffällig, weswegen die Ausländerbehörde des Kreises im Oktober 2002 die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängerte und eine Ausreiseverfügung erließ, gegen die Hüseyin D. Beschwerde einlegte. Am Mittwoch, 30. Juli 2003, wurde dem Anwalt von Hüseyin D. das Urteil des OVG Münster zugestellt, wonach die Beschwerde des 33-Jährigen gegen die Ausreiseverfügung vom Oktober 2002 zurückgewiesen wurde. Grund: Hüseyin D. war unter anderem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährlicher Körperverletzung sowie anderer Delikte rechtskräftig verurteilt worden. Auch die derzeitige im Januar 2003 geschlossene Ehe mit einer türkisch-stämmigen Deutschen stand dieser Verfügung nicht entgegen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung, zu dem Hüseyin D. noch nicht mit einer Deutschen verheiratet war.
Der 33-Jährige hatte im Vorfeld angekündigt, er werde etwas gegen seine Ausweisung unternehmen. "Wir haben die Warnung ernst genommen. Deswegen waren heute Morgen auch zwei Polizeibeamte in der Ausländerbehörde, um solchen Ereignissen entgegen treten zu können", so Landrat Sven-Georg Adenauer. Diese griffen auch umgehend ein und konnten Schlimeres verhindern.
Hüseyin D. hätte, so Landrat Sven-Georg Adenauer, "nur befristet ausreisen müssen". Über den Zeitraum der Ausweisung wäre in den kommenden Wochen gesprochen worden. "Der Vorfall ist absolut tragisch. Man darf dabei jedoch nicht die Mitarbeiter der Ausländerbehörde vergessen. Der Sachbearbeiter wurde tätlich angegriffen und konnte sich nur mit Rühe retten. Es ist unglaublich, mit welchen Mitteln die Ausreise verhindern werden soll. Das werden wir uns aber nicht bieten lassen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen stets humane Lösungen zu finden, auch in diesem Fall. Wir lassen uns auch künftig nicht unter Druck setzen; erst recht nicht durch solche Aktionen."
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