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Hilfe für Menschen in Abschiebehaft e.V. , 09.07.1999 :

Offener Brief zur Abschiebung von 14 Flüchtlingen nach Guinea

An das
Bundesministerium des Auswärtigen
z. Hd. Herrn Kroll
Adenauerallee 101
53113 Bonn

Vorab per Fax: (0228) 17-3402

An das
Bundesministerium des Innern
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn

Vorab per Fax: (0228) 681-4665

An das
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
z. Hd. Herrn Braun
Haroldstr. 5
40213 Düsseldorf

Vorab per Fax: (0211) 871-2340

An die
Zentrale Ausländerbehörde Dortmund
z. Hd. Herrn Binder
Kaiserstr. 129 - 131
44122 Dortmund

Vorab per Fax: (0231) 5184-355

An das
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg

Vorab per Fax: (0911) 943-4000

AI ' Ambassade de la Republique d' Allemagne
Herr Petereith
BP 540
Conakry
Guinee

Vorab per Fax: (00224) 452217

Zur Kenntnisnahme, mit der Bitte um Stellungsname:

An die
Fraktion der SPD
Bundeshaus
53113 Bonn

An die
Fraktion der Grünen
Bundeshaus
53113 Bonn

An die
Fraktion der SPD
Platz des Landtages 1
40221 Düsseldorf

An die
Fraktion der Grünen
Platz des Landtages 1
40221 Düsseldorf

Zur Kenntnisnahme:

Flüchtlingsrat NRW, Pro Asyl, Organisation guinéenne des droits de l´home, amnesty international, Kölner Flüchtlingsrat, Medienbüro für Menschenrechte, Caritasverband Unna, Rechtsanwalt Sommerfeld und Partner, verschiedene Pressevertreter.

Betreff: Ergänzungen zu unserem offenen Brief vom 05.07.1999

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem offenen Brief vom 05.07.1999 (der offene Brief kann gerne erneut angefordert werden), berichteten wir, dass alle aus Guinea abgeschobene Häftlinge in Conakry verschwunden sein. Wir können ihnen in der Zwischenzeit die erfreuliche Nachricht zukommen lassen, dass Herr Kaba Camara frei ist. Über das Schicksal der restlichen dreizehn Gefangenen haben wir noch immer keine weiteren konkreten Informationen.

Die Freilassung Herrn Camaras beruht darauf, dass ein Mitglied seiner Familie als Kommissarin am Flughafen arbeitet. Seine Tante konnte seine Freilassung arrangieren. Er ist möglicherweise mit der Auflage freigelassen worden, allen Anlaufstellen zu berichten, es wären alle Flüchtlinge frei.

Bisher haben sich die restlich Flüchtlinge weder bei ihren Familien, noch bei den vorher abgesprochenen Treffpunkten gemeldet. Bei einer eindringlichen Befragung von Herrn Camara gab dieser zu, dass sich die restlichen Flüchtlinge an einen Ort befinden, wo nur er sie besuchen könne. Zu weiteren Informationen ist er aus Angst nicht bereit. Er weigert sich auch, der OGDH, eine Menschenrechtsorganisation vor Ort, oder Journalisten von freien Zeitungen seine Informationen zukommen zulassen. Wir müssen daher noch immer davon ausgehen, dass sich die dreizehn weiteren Flüchtlinge in einem Gefängnis der Securté befinden.

Die Auflagen bei der Freilassung von Herrn Camaras sollen offenbar dazu dienen, dass die Öffentlichkeit kein Interesse an dieser Angelegenheit mehr hat. Gerade durch das regelmäßige Nachfragen der Medien wurde durch das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft Druck auf die guineischen Behörden ausgeübt, die diesen Interesse auf dieser Art und Weise von sich abwenden will. Da wir im regelmäßigen Kontakt mit Journalisten, Menschenrechtler und Familien vor Ort stehen, werden wir über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten. Einen weiteren Informationsaustausch mit Ihrer Behörde steht sicherlich nichts im Wege, wir möchten Sie jedoch bitten, dass auch Sie uns regelmäßig auf dem laufenden halten.

Wie wir erfahren haben, sind am 30.06.1999 vierzehn Personen nach Guinea abgeschoben worden. Wir bitten um eine Bestätigung der unten stehenden Namen:

Mamadou Ciré Sow (aus Sira Leone)

Abdoulaye Diallo

Kaba Camara (in der Zwischenzeit freigelassen)

Ousmane Sow

Kemoko Kourouma

Amara Camara

Amadou Diallo

Amadou Diallo

Mamado Alimou Diallo

Alpha Oumar Diallo

Ibrahim Barry

Sekou Toure

Thierno Yanoussa Baldé

Ein weiterer Namen, der uns bekannt ist, konnte noch nicht letztendlich abgeklärt werden.

Wir fordern Sie auf:

- Nutzen Sie alle diplomatischen Wege, um eine Freilassung der Inhaftierten zu erreichen. (Es sind in der letzten Zeit des öfteren "Scheinfreilassugen" vorgekommen, d.h. dass sich Personen sich nur wenige Stunden oder Tage auf freien Fuß befanden. Eine weitergehende Beobachtung seitens der deutschen Botschaft wird daher dringend angeraten.)

- Ermöglichen Sie die Einreise dieser Personen in die Bundesrepublik Deutschland, da sie sich in Guinea in höchster Lebensgefahr befinden.

- Ermöglichen Sie, dass sie ein erneutes, faires Asylverfahren in der Bundesrepublik erhalten.

- Stoppen Sie, bis zur endgültigen Klärung dieser Vorfälle, ab sofort sämtliche Abschie­bungen nach Guinea (insbesondere auch eine erneut geplante Abschiebung von Herrn D. am 14.07.1999. geplante Ankunftszeit 16.20 Uhr Ortszeit in Conakry).

- Gewähren Sie uns Einblick in sämtliche Akten und Berichte dieser Vorfälle, um uns die Möglichkeit zu geben, uns besser für diese Flüchtlinge einzusetzen zu können. Bisher ha­ben wir bei fast allen behördliche Stellen keine oder nur unzureichende Informationen er­halten.

Wir bitten Sie, sich sofort und unverzüglich für diese Menschen einzusetzen, da wir große Angst um ihr Leben haben. Wir erhoffen daher, möglichst bald Ihre Antwort zu erhalten.

Neuste Meldung (Stand: 09.07.1999, 13.45 Uhr):

Wie wir soeben von der OGDH erfahren haben, verbreitet das Auswärtige Amt von Guinea die Informationen über die Freilassung aller betroffener Personen. Diese Freilassung wird aber von der OGDH bestritten. Die Familien der Betroffenen haben bisher kein Lebenszeichen erhalten und wissen auch nicht, wo sich Ihre Angehörigen aufhalten.


gockel@gegenabschiebehaft.de

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