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Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. , 24.06.1999 :

Geplante Sammelabschiebung nach Guinea / Innenministerium NRW setzt sich über den Erlass des Bundesinnenministeriums hinweg

Am 29.06.1999 soll eine Sammelabschiebung nach Guinea stattfinden. Geplant ist in diesem Zusammenhang auch Flüchtlinge abzuschieben, die bereits am 17.03.1999 nach Guinea geflogen sind. Den Flüchtlingen drohen dort Folter und im schlimmsten Fall der Tod, da ihnen in Guinea vorgeworfen wird, sie seien Anhänger des Oppositionspolitikers Alpha Condé. Bei dem damals stattgefundenen Flug hat sich Guinea geweigert, die Flüchtlinge aus Deutschland aufzunehmen, da die von dem guineischen Konsulat in Deutschland ausgestellten Papiere keine ordnungsgemäße Unterschrift trugen. Während des Hin- und Rückfluges wurden sie massiv vom Bundesgrenzschutz mißhandelt. Ein entsprechender Bericht des IGFM (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte) liegt ihnen mit meiner letzten Pressemitteilung vom Montag vor (er kann auch gerne noch einmal bei mir angefordert werden). Es ist in der Zwischenzeit Strafanzeige gegen den Bundesgrenzschutz wegen Körperverletzung im Amt gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf ermittelt. Ferner laufen für die Flüchtlinge momentan Asylfolgeanträge und eine Petition beim Landtag NRW ist anhängig. Am 29.06.1999 plant das Innenministerium des Landes NRW eine erneute Abschiebung. Die „Begleitung“ der Flüchtlinge übernimmt wieder der Bundesgrenzschutz. Dieses verstößt eindeutig gegen den Erlaß des Ministeriums des Inneren der Bundesrepublik Deutschland, die sämtliche Abschiebung unter Zwang, in denen der Bundesgrenzschutz mitfliegt, untersagt hat. Dieser Erlaß ist aus der Situation entstanden, daß am 28.05.1999 der Sudanese Aamir Ageep bei der Fesselung durch den Bundesgrenzschutz erstickt ist. Eine Fesselung, die durchaus üblich ist, und die auch bei dem ersten Abschiebeversuch der Guineer angewandt wurde. Sollten die Flüchtlinge abgeschoben werden, können sie nicht mehr gegen den Bundesgrenzschutz in dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren aussagen.

Wir fordern daher:

- die sofortige Aussetzung der Abschiebung dieser Häftlinge,

- die Überprüfung der Fluchtursachen in einem neuen Asylverfahren,

- die lückenlose Aufklärung in dem Ermittlungsverfahren gegen den Bundesgrenzschutz.


gockel@gegenabschiebehaft.de

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