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Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. , 16.07.1999 :

Wichtiger Zeuge gegen den BGS wird abgeschoben / 13 Flüchtlinge in Guinea noch immer verschwunden / Behörden haben kaum Interesse an Aufklärung.

Am 17.03.1999 sind von der Bundesrepublik aus 15 Flüchtlinge nach Guinea abgeschoben wor­den. In Conakry wurde ihnen die Einreise wegen fehlerhafter Papiere verweigert und alle Flüchtlinge sind zurück in dir BRD geschickt worden. Die Abgeschobenen berichteten, sie seien während des gesamten Hin- und Rückfluges massiv von Bundesgrenzschutz misshandelt worden (weitere Berichte über diesen Vorfall können gerne bei uns angefordert werden).

Trotz wiederholter Warnungen von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen wurden erneut vierzehn Flüchtlinge am 30.06.1999 nach Guinea abgeschoben. Unter ihnen befanden sich auch sechs Personen, die bereits bei der oben erwähnten Abschiebung am 17.03.1999 dabei wa­ren. Alle mussten sich im Flughafen von Conakry Einzelverhören unterziehen und wurden mit Militärfahrzeugen abtransportiert und inhaftiert.

Ein Flüchtling konnte seine "guten Be­ziehungen" (seine Nachbarin ist Kommissarin am Flughafen in Conakry) spielen lassen und kam aus der Haft frei. Er erhielt offensichtlich die Auflage überall zu erzählen, es wären alle frei. Doch keiner der restlichen Flüchtlinge hat sich bisher bei seiner Familie oder bei vorab abgemachten Treffpunkten gemeldet.

Menschenrechtler und Journalisten vor Ort, die in die­ser Angelegenheit am Recherchieren sind, konnten noch keinen Aufenthaltsort ausmachen. Vor Ort blocken alle Behörden bei einer eventuellen Zusammenarbeit. Der Außenminister von Guinea behauptete am 09.07.1999 in einer Pressemitteilung, die von afp verbreitet wurde, dass alle frei währen. Beweise konnte er jedoch auch nicht vorlegen.

Die deutsche Botschaft vor Ort befragte den Sicherheitsminister von Guinea. Auch er sagte, es wären alle frei. Der Bot­schaftsmitarbeiter glaubt diesen Angaben, da es sich bei dem Minister um einen Mann handelt der "immerhin in Deutschland studiert hat" (Aussage des Botschaftsmitarbeiters). Doch sollte den Flüchtlingen etwas zugestoßen sein, so ist der Sicherheitsminister einer der Hauptverant­wortlichen, da er dann die entsprechende Befehle dafür erteilt hat. Er kann daher nicht als objektiv gelten.

Einige unserer Quellen in Guinea vermuten aus diesen ganzen Vorfällen ehe das Schlimmste, nämlich das einige von den Abgeschobenen bereits vor dem 09.07.1999 ums Le­ben gekommen sein könnten. Trotz vieler weiterer Erkundigungen von Menschenrechtler und Journalisten vor Ort konnten diese bisher keine konkreten Informationen erhalten. Sie stießen überall auf Angst und Schweigen.

Obwohl dieser Vorfall dem Innenministerium NRW's bekannt war, setzten diese weitere Ab­schiebungen nicht aus. Bereits am 07.07.1999 wurden wahrscheinlich sieben weitere Flüchtlinge abgeschoben (Wir haben darüber noch keine Bestätigung erhalten, wissen aber zumindest von einer Person mit dem Namen Karim Diallo). Am 14.07.1999 planten die Ausländerbehörden eine weitere Abschiebung. Diese wurde jedoch von einem Verwaltungsgericht gestoppt, nachdem dieses mit den Berichten der letzen Abschiebungen konfrontiert wurde.

Am 22.07.1999 planen die Ausländerbehörden erneut Abschiebungen durchzuführen. Einer der Flüchtlinge, die bei diesem Abtransport dabei sein soll, ist Herr Abdourahmane Diallo. Er war auch bei dem Abschiebungsversuch am 17.03.1999 dabei und befindet sich seitdem in der Abschiebehaftanstalt Büren. Ein Journalist, der ihn interviewen wollte, erhielt keine Drehge­nehmigung in der JVA.

Herr Diallo ist einer der Letzten, der noch gegen den Bundesgrenz­schutz aussagen könnte, wir werden den Verdacht nicht los, dass man sich gerade deswegen bei ihm "besondere Mühe" macht, ihn loszuwerden. Er selber hat Todesangst. Nachdem er 1996 in Guinea Zeuge einer Auseinandersetzung zwischen einer Oppositionspartei und der Polizei wurde, ist er, noch minderjährig, ohne Grund inhaftiert worden. Sein Bruder, Mamadu Aliou Diallo hat ihn freigekauft und ihm ermöglicht sofort über den Seeweg das Land zu ver­lassen. Kurze Zeit später ist sein Bruder inhaftiert worden, und gilt seitdem als verschwunden. Abdourahmane Diallo landete dann mit diesem Schiff in der Bundesrepublik, wo er um Asyl bat, was ihm nicht gewährt wurde.

Wir hoffen, dass die Bundesrepublik aus den bisherigen Abschiebungen endlich Konsequenzen zieht und diese Abschiebung verhindert. Auch er muß damit rechnen, vor Ort zu "verschwinden".

Leider müssen wir Ihnen auch mitteilen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Bundesrepublik und uns nicht optimal läuft. Wir haben alle Behörden in verschiedenen Brie­fen und Telefonaten regelmäßig auf den aktuellen Stand gehalten. Es werden uns jedoch keine oder nur unzureichende Informationen gegeben. Einige Behörden fühlen sich belästigt, sie hätten damit jetzt nur noch mehr Arbeit, andere weigern sich konsequent, in diesem Fall end­lich die Arbeit aufzunehmen.

So ist zum Beispiel jetzt noch die Möglichkeit, eine Zeugenaussage von Herrn Diallo gegen die erhobenen Vorwürfe im Ermittlungsverfahren gegen den BGS aufzu­nehmen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat jedoch immer noch nicht mit den Ermittlun­gen begonnen. Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft teilte uns am Telefon mit, es lägen so viele Anzeigen gegen den BGS vor, dass er nicht in der Lage sei, uns ein entsprechendes Ak­tenzeichen zu nennen und ohne Aktenzeichen könne er uns keine Auskunft geben.

Wir fragen uns daher, wie wichtig ist den deutschen Behörden das Schicksal von abgelehnten Asylbewerbern? Wann ist die Bundesrepublik endlich bereit, mit Menschenrechtsorganisatio­nen zusammenzuarbeiten?

Wann erhalten wir die schon seit längerem angeforderten Informationen von den Behörden?

Was hat die Bundesrepublik bisher getan, um die Flüchtlinge in Guinea aus dem Gefängnis freizubekommen?


gockel@gegenabschiebehaftde.

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