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Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. , 22.07.1999 :

Thierno Younoussa Baldé ist frei / Abdourahmane Diallo wurde nicht abgeschoben / Weiterhin schlechte Zusammenarbeit mit deutschen Behörden

Thierno Younoussa Baldé ist frei. Er wurde am 30.6.1999 von der Bundesrepublik nach Guinea abgeschoben. Bei dieser Ausweisung waren auch sechs Personen anwesend, die bereits am 17.03.1999 eine Abschiebung hinter sich hatten. Ihnen wurde damals die Einreise in Guinea wegen fehlerhafter Papiere verweigert. Die Flüchtlinge berichteten damals, dass sie während des gesamten Hin- und Rückfluges vom Bundesgrenzschutz massiv mißhandelt worden seien. (Siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 16.07.1999, die gerne erneut bei mir angefordert werden kann.)

Bei der Sammelabschiebung am 30.06.1999 mussten sich alle Flüchtlinge am Flughafen Conakry, Guinea, Einzelverhören unterziehen. Sie sind dann mit Militärfahrzeugen abtransportiert worden und gelten seit dem als verschwunden.

Herr Thierno Younoussa Baldé ist in der Zwischenzeit die zweite Person von 14, die freigelassen wurde. Laut Aussagen der guineischen Menschenrechtsorganisation OGDH (Organisation guinéenne des Droits de l´Homme) sind nähere Umstände zu seiner Freilassung bisher nicht bekannt, da er sich aus Angst weigert, nähere Angaben zu machen. Durch den Besuch des französischen Staatspräsidenten Jaques Chirac sind zudem alle Telefonleitungen nach Guinea hoffnungslos überlastet. Weitere Informationen werden wir erst erhalten können, wenn wieder eine Telefonverbindung zustande kommen kann. Wir wissen aber, dass die anderen Abgeschobenen immer noch als vermisst gelten.

Herr Abdourahmane Diallo, dessen Abschiebetermin für heute angesetzt worden ist, wurde nicht abgeschoben. Er befindet sich noch immer in der JVA Büren. Seit Sonntagabend gab es Gerüchte, dass er nicht fliegen solle. Seine Rechtsanwältin versucht seit Montag zu erfahren, warum er nicht abgeschoben wird. Doch seitdem ist in der Zentralen Ausländerbehörde Dortmund niemand da, der ihr Auskünfte über diesen Fall geben könnte. Sollte doch jemand anwesend sein, "streiken" gerade sämtliche Computer in der Zentralen Ausländerbehörde. Wir können daher hierzu keine weiteren Angaben machen.

Bei Herrn Diallo läuft im Augenblick ein Asylfolgeantrag.

Unsere offenen Briefe an das Bundesministerium des Auswärtigen, an das Bundesministerium des Inneren, an das Innenministerium des Landes Nordrhein – Westfalen, an die Zentrale Ausländerbehörde Dortmund, an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und an die deutsche Botschaft in Guinea sind bis heute nicht beantwortet worden (eine Kopie der Briefe kann gerne bei uns angefordert werden).

Lediglich das Innenministerium NRW äußert sich in einem Textbaustein, den wir in gleicher Form schon dreimal erhalten haben, dass es nicht zuständig sei. Daraus lässt sich schließen, dass man sich dort nur sehr oberflächlich mit unserem Anliegen auseinandergesetzt hat. Nach der Gesetzeslage der Bundesrepublik kann das Innenministerium sehr wohl einen Abschiebestop bis zur Klärung der Vorfälle einleiten. Auch ist das Ministerium durchaus in der Lage, uns Informationen zu den einzelnen Abschiebungen zu liefern, die es uns ermöglichen, weitere Recherchen in Guinea anzustellen.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat nach unseren Informationen noch immer nicht mit den Ermittlungen gegen den Bundesgrenzschutz begonnen. Sollten sie damit nicht in Kürze anfangen, bleibt zu befürchten, dass auch noch die letzten Zeugen abgeschoben werden und so die Anzeige wegen Körperverletzung im Amt eingestellt wird.

Die sehr schleppende Bearbeitung dieses Vorfalls bei den staatlichen Stellen der Bundesrepublik, sowie die permanente Weigerung, unsere Nachfragen zu beantworten lässt für uns leider nur den Schluss zu, dass die Bundesrepublik kein Interesse hat, dass Schicksal von abgeschobenen Flüchtlingen nachzuverfolgen und Misshandlungsvorwürfe gegen staatliche Stellen der BRD aufzuklären. Dieses ist um so mehr zu bedauern, da wir gerade erst einen Geburtstag gefeiert haben: 50 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.


gockel@gegenabschiebehaft.de

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