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Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. , 26.08.2001 :

Noch immer ist der Tod von Rachid Sbaai nicht aufgeklärt

Büren. Am 30.08.1999 starb Rachid Sbaai bei einem Brand in der JVA Büren. Noch immer sind viele Fragen zum Tod von Rachid Sbaai nicht aufgeklärt. Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. veranstaltet am 30.08.2001 eine Mahnwache, um an den Tod von Rachid Sbaai zu erinnern.

Am 27.08.1999 kam es beim Fußball in der JVA Büren zu einem Foulspiel. Alle Gefangenen, die daran beteiligt waren, wurden am 30.08.1999 zu einer Arreststrafe verurteilt, die sie sofort antreten mussten. Rachid Sbaai war einer der Gefangenen. Obwohl er sich nackt ausziehen musste und er dann endsprechende Arrestkleidung erhielt, schaffte er es, ein Feuerzeug mit in die Zelle zu schmuggeln.

Rachid Sbaai setzte dann gegen 11 Uhr die Matratze in Brand. Als er merkte, dass die Rauchentwicklung zu stark war, versuchte er, den Brand selber zu löschen. Dieses geht aus der Art der Verbrennungen im Obduktionsbereicht hervor. Es läst sich nicht mit letztendlicher Sicherheit sagen, ob Rachid Sbaai auch den hausinternen Alarm auslöste, da von dem Alarmknopf in der Zelle keine Fingerabdrücke genommen worden sind. Fakt ist aber, dass vor dem Eintreffen der Polizei der Alarmknopf betätigt wurde. Untersuchungen hierzu hielt die Polizei für nicht notwendig. Der Alarmknopf wurde später von Mitarbeitern der JVA abmontiert und durch einen neuen ersetzt.

Ein Freund von Sbaai, der sich ebenfalls im Arrest befand, musste den Todeskampf von Sbaai mit anhören. Auch er betätigte seinen Alarmknopf. Erst 15 Minuten nachdem er den Alarm gedrückt hatte, kamen die ersten Bediensteten der JVA, die sich auf einem standardmäßigen Rundgang befanden. Rachid Sbaai konnte nicht mehr wiederbelebt werden.

Ob nun ein oder zwei Alarme ausgelöst wurden, Fakt ist, dass sich in der Alarmzentrale kein Bediensteter der JVA befand und so niemand diese Alarme wahrnehmen konnte.

Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat am 01.09.2000 das Verfahren eingestellt. Viele Sachverhalte ließen sich nicht mehr klären. Teilweise kam dieses durch unzureichende Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu Stande, teilweise verließ sich die Polizei und die Staatsanwaltschaft auf Ermittlungen von Bediensteten der JVA, ohne selber zu ermitteln. So ist "ein strafbares Verschulden Dritter am Tod des Rachid Sba(a)i ( ... ) nicht mit hinreichender Sicherheit festzustellen." (Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 01.09.2000).

Bereits am 10.09.1999 richtete der Verein einen offenen Brief an den Leiter der JVA Büren und bad um die Beantwortung einiger Fragen. (Der Brief kann unter www.gegenAbschiebehaft.de eingesehen werden.) Eine Antwort wurde damals verweigert, da die Staatsanwaltschaft noch am Ermitteln war. Knapp ein Jahr nach der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft richtete der Verein erneut seine Fragen an den Leiter der JVA. Zusätzlich wurde die Frage gestellt, wann der Freund von Sbaai den Alarm ausgelöst hat und ob der Anstaltsleiter ausschließen kann, dass die Alarmsignale im Aufsichtsraum zurückgestellt wurden, ohne dass die Situation in den Arrestzellen unmittelbar kontrolliert wurden. Der Anstaltsleiter Peter Möller antwortete daraufhin, dass er keine Veranlassung sieht, zu den (angeblich) ausgiebig geprüften Fragen noch einmal Stellung zu nehmen. Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. kritisiert diese Blockkartehaltung der Leitung der JVA Büren auf schärfste.

Zum 2. Todestag von Rachid Sbaai veranstaltet der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. am 30.08.2001 um 18.30 Uhr eine Mahnwache vor der JVA Büren.


gockel@gegenabschiebehaft.de

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