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Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. ,
27.08.2001 :
Hungerstreikender darf nicht mehr abgeschoben werden
Büren. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat heute entschieden, dass Ismail Genc nicht mehr abgeschoben werden darf. Erol Akbulut beendete in der Zwischenzeit seinen Hungerstreik
Ismail Genc befand sich bis vor zwei Wochen noch in der Abschiebehaftanstalt Büren im Hungerstreik. Er beendete diesen, als das Verwaltungsgericht Leipzig feststellte, dass er bis zu einer entgültigen Entscheidung über seinen Eilantrag nicht abgeschoben werden dürfe. Genc sollte, obwohl noch eine Klage im Asylverfahren beim Verwaltungsgericht anhängig ist, abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht entschied heute über den Eilantrag von Genc gegen die Bundesrepublik. Genc darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben werden. Nun muss die Ausländerbehörde mit der Abschiebung bis zu einer entgültigen Entscheidung der Klage warten. Dieses dauert in der Regel bis zu einem Jahr. Eine genaue Begründung der Gerichtsentscheidung liegt noch nicht vor.
Es ist damit zu rechnen, dass Genc heute oder morgen aus der Abschiebehaft entlassen wird und die Zeit bis zur eigentlichen Gerichtsverhandlung in Freiheit verbringen darf.
Erol Akbulut hat nach über 69 Tagen Hungerstreik diesen in der Zwischenzeit beendet. Zwar ist sein Asylantrag negativ, doch hofft er noch auf einen Eilantrag, den seine Rechtsanwältin beim Verwaltungsgericht für ihn eingelegt hat.
Weitere Informationen über den Hungerstreik können unter www.gegenAbschiebehaft.de nachgelesen werden.
gockel@gegenabschiebehaft.de
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